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Glossar

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Erläuterung der Schlagworte

Gebietsmonopol
Alleinauslieferungsrecht des Grossisten

Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Territorium einem Grossounternehmen in Allein-auslieferung übertragen. Dieses Presse-Grosso muss sowohl alle Verlage als auch alle durch ihn belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln.

Der Grossist wiederum darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben.

Ohne das Gebietsmonopol

  • würden sich mehrere Grossisten um die besonders umsatzstarken Titel streiten.
  • würe eine Ablehnung von bestimmten Titeln aus wirtschaftlichen, politischen bzw. Gründen des persönlichen Geschmacks möglich
  • unterbliebe die Belieferung unwirtschaftlicher Angebotsstellen

Verlage legen verbindlich für Grossisten und Einzelhändler die jeweiligen Abgabepreise und den Endverkaufspreis fest.

Die Preisbindung

  • schließt den Preiswettbewerb im Pressehandel aus, jeder Händler hat die gleichen Verkaufschancen. Spezialgeschäfte, die Presse nur als Randsortiment führen, können neben großen Handelseinrichtungen bestehen.
  • entzieht Presseerzeugnisse der Preisspekulation, z. B. wenn aufgrund brisanter Meldungen eine Verknappung eintritt.

Dispositionsrecht

  • Die Verlage tragen allein das volle Produktionsrisiko.
  • Der Grossist seinerseits hat ein Sortiments- und Mengendispositionsrecht gegenüber dem Einzel-handel und übernimmt gleichzeitig die Warenwirtschaft für den Einzelhandel.
  • Die qualifizierte Wahrnehmung des Disposition-srechtes durch den Grossisten erfolgt über eine auf hoher Markttransparenz beruhende, regionale Kompetenz. Über umfangreiche datentechnisch gestützte Dispositions- und Regulierungsinstrumente berät er den Verlag und gewährleistet eine marktgerechte Disposition zum Einzelhandel.
  • Der Einzelhändler ist verpflichtet, ein marktübliches Sortiment zu führen.

Remissionsrecht

  • Presseartikel werden durch die Verlage an das Grosso und vom Grosso an den Einzelhandel mit vollem Remissionsrecht geliefert.
  • Dadurch ist der Handel mit Presse risikofrei. Ohne Remission und Remissionsrecht
  • wäre das Dispositionsrecht des Herstellers nicht durchsetzbar.
  • wäre eine marktgerechte Disposition nicht möglich, schnelle “Verderblichkeit”, hohe Umschlags-geschwindigkeit und durch aktuelle Titel und Themen hervorgerufene großen Verkaufsschwankungen machen Verkaufsreserven unabdingbar.
  • würde der (dann verständliche) Wunsch des Handels, das Warenrisiko zu mindern, zu einer erheblichen Unterversorgung mit Presseerzeugnissen führen.