Presse ist eine besondere Ware – sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes:
Unsere Branche
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.”
Artikel 5 (1) Grundgesetz
Deshalb unterliegt der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften besonderen Bedingungen.
Näheres dazu erfahren Sie hier: http://www.presse-grosso.de